Praxisgebühr
Die Praxisgebühr ist einer der umstrittensten Punkte der Gesundheitsreform. Viele Patienten, aber auch Mediziner wissen nicht, wann und für welche Dienstleistungen die Gebühr zu zahlen ist.
Wir klären Sie auf:
Wenn Sie sich ärztlich, zahnärztlich und psychotherapeutisch behandeln lassen, ist seit dem 1. Januar 2004 eine Praxisgebühr in Höhe von 10 Euro je Quartal zu leisten. Dies gilt auch für telefonische Auskünfte oder wenn Sie ein Rezept abholen. Stellt Ihnen Ihr Arzt eine Überweisung aus brauchen Sie die Praxisgebühr nicht erneut zahlen. Voraussgesetzt Sie lassen sich noch im gleichen Quartal behandeln.
Kontrollbesuche beim Zahnarzt, Vorsorge- und Früherkennungstermine, Schwangerenvorsorge und Schutzimpfungen sind von der Praxisgebühr ausgenommen.
