Beiträge
Beitragssätze

Seit dem 01.07.2009 gilt der vom Gesetzgeber vorgeschriebene einheitliche Beitragssatz von 14,9%. Erhalten Sie im Folgenden einen Überblick über die Beiträge zur Kranken,- Arbeitslosen-, Pflege- und Rentenversicherung.
Bonusprämie
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Krankentagegeldtarif

Ab 1. Januar 2009 bietet ein neuer Wahltarif freiwillig versicherten Selbstständigen, Künstlern und Publizisten sowie Arbeitnehmern ohne Anspruch auf mindestens sechs Wochen Entgeltfortzahlung finanzielle Sicherheit.
Rechengrößen
Zahlen über Zahlen: im Folgenden finden Sie die aktuellen Beitragssätze zur Kranken-, Renten- und Arbeitslosigkeitsversicherung, die Beitragsbemessungsgrenzen und die Höchstbeträge für freiwillig Versicherte, die aktuellen Studentenbeiträge u.v.m.

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