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Bemessungsgrenzen 2010

Kranken- und Pflegeversicherung einheitlich im gesamten Bundesgebiet
monatlich 3.750,00 €
jährlich 45.000,00 €
Renten- und Arbeitslosenversicherung alte Bundesländer und Berlin-West neue Bundesländer und Berlin-Ost*
monatlich 5.500,00 € 4.650,00 €
jährlich 66.000,00 € 55.800,00 €

(*) Wenn Sie in den neuen Bundesländern oder Berlin-Ost arbeiten, gilt für Sie in der Renten- und Arbeitslosenversicherung die niedrigere Beitragsbemessungsgrenze.

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(Der Artikel wurde am 23.10.2007 verfasst)

Artikel aus: Arbeitgeberservice > Beitragsinformationen für Arbeitgeber > Bemessungsgrenzen

Ausdruck vom 10.09.2010 14:44 Uhr


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