Einigung zu Schutzimpfungen gegen die Schweinegrippe (neue Influenza A H1/N1) erzielt
20.08.2009. Das Bundeskabinett hat per Rechtsverordnung die Leistungspflicht der gesetzlichen Krankenversicherung bei Schutzimpfungen gegen die Schweinegrippe - die neue Influenza A (H1/N1) beschlossen. Danach können sich nun alle Versicherten, die es wünschen, gegen die „Neue Grippe" impfen lassen und nicht wie zunächst vorgesehen nur bestimmte Berufs- und Risikogruppen.
Da am Anfang nicht genügend Impfstoff für die gesamte Bevölkerung zur Verfügung stehen wird, sollen zunächst zwar vorrangig Risikogruppen geimpft werden, die Möglichkeit zur Impfung soll aber darüber hinaus allen Versicherten offen stehen. Diese Regelung entspricht dem Interesse der Kassen nach einer hohen Impfrate im Sinne der Gesundheitsvorsorge und dem Schutz der Bevölkerung.
Gleichzeitig zeichnet sich bezüglich der Finanzierungsfrage eine Lösung ab, die die Kostenbelastung für die gesetzliche Krankenversicherung sinnvoll begrenzt. So wurde klargestellt, dass für die Durchführung der Impfaktion die Bundesländer, z. B. durch deren Öffentliche Gesundheitsdienste, verantwortlich sind. Die Kassen tragen für die ersten 50 Prozent der Versicherten die Kosten für die Schutzimpfung gegen die neue Influenza A (H1/N1). Dafür soll pro Versicherten ein Betrag festgelegt werden, der vermutlich unter 30 Euro liegen wird. Die Gelder werden in einen Länderfonds als Pauschalbetrag eingestellt. Wenn diese erschöpft sind, weil sich mehr als 50 Prozent der Versicherten impfen lassen wollen, springt der Bund bzw. die Länder mit Steuerzuschüssen ein.
Quelle: GKV Spitzenverband
