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STIKO

Die STIKO-Mitglieder werden vom Bundesgesundheitsminister berufen und geben Impfempfehlungen heraus. Diese Impfempfehlungen sind - soweit sie von den Landesgesundheitsämtern übernommen werden - für die Gesundheitsbehörden dahingehend verbindlich, als ihre Mitarbeiter verpflichtet sind, die Umsetzung der empfohlenen Impfungen nach Kräften zu fördern. Da es jedoch in Deutschland keine Impfpflicht gibt, ist niemand verpflichtet, diese Impfungen auch vornehmen zu lassen. Der Staat übernimmt im Falle von Impfschäden die Haftung nur für Impfungen, die von der STIKO empfohlen werden.

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(Der Artikel wurde am 12.8.2008 verfasst)

Artikel aus: Service > Glossar > STIKO

Ausdruck vom 10.09.2010 15:25 Uhr


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