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  • Aktivkuren

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  • Ernährungsberatung und Online-Diät-Coach

  • Fit & Vital

  • Gesundheitskurse

  • Gesundheitstelefon Med!Phone

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  • Haushaltshilfe

  • Homöopathie

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  • Integrierte Versorgung

  • Kinder im Krankenhaus

  • Lebenshilfe online

  • MICADO - ambulante Operationen 

  • Mutter-Vater-Kind-Kuren

  • Online-Geschäftsstelle

  • Sport- und Fitness-Studios

  • Tabakentwöhnung

  • Vorsorge- und Rehabilitationskuren

  • Zahnersatz zum Spartarif

  • ...und vieles mehr

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    In drei Schritten zur BKK Dr. Oetker - so einfach geht´s!

    • Kündigen Sie fristgerecht die Mitgliedschaft bei Ihrer alten Krankenkasse
    • Füllen Sie unsere Beitrittserklärung aus
    • Schicken Sie diese zusammen mit der Kündigungsbestätigung an uns zurück.

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    Wann kann ich wechseln? 
    Wenn Sie mindestens 18 Monate Mitglied der Krankenkasse waren. Die Kündigungsfrist beträgt zwei Monate zum Monatsende.
    Sollten Sie allerdings einen Wahltarif abgeschlossen haben, sind Sie drei Jahre an Ihre Kasse gebunden.

    Gut zu wissen: Sie haben ein Sonderkündigungsrecht, wenn Ihre derzeitige Kasse einen Zusatzbeitrag erhebt oder die bisher gezahlte Prämie senkt oder zurücknimmt. Damit entfällt die Frist von 18 Monaten, und Sie können bis zur erstmaligen Fälligkeit des Zusatzbeitrags sofort kündigen.

    Sie haben Fragen oder möchten weitere Informationen erhalten? Wir sind gerne für Sie da: Kontaktieren Sie uns.

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    (Der Artikel wurde am 10.7.2009 verfasst)

    Artikel aus: Mitgliedschaft > Jetzt vergleichen und entscheiden

    Ausdruck vom 19.03.2010 00:51 Uhr


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    ZUSATZINFORMATIONEN

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    Beitrittserklärung

    (pdf, 55,9 KB)


    Freiumschlag

    (pdf, 21,7 KB)


    Musterkündigung

    (pdf, 120,9 KB)


    Musterkündigung zum Sonderkündigungsrecht

    (pdf, 420,7 KB)


    Beilage Zahlen, Daten, Fakten

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