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Rechengrößen

(gültig ab 01.01.2010)

Beitragssätze Krankenversicherung (KV) Prozent
allgemein KV, inkl. 0,9% Sonderbeitrag14,9
ermäßigt 14,3
Versorgungsbezüge/Betriebsrenten 14,9
Rentenversicherung 19,9
Arbeitslosenversicherung 2,8
Pflegeversicherung 1,95
Pflegeversicherung für Kinderlose 2,2
Insolvenzgeldumlage0,41
Lohnausgleichskasse Prozent Erstattung
Umlage 1 - ermäßigt0,9 40%
Umlage 1 - allgemein1,560%
Umlage 1 - erhöht2,980%
Umlage 2 - Mutterschaft 0,35 100%
Beitragsbemessungsgrenzen monatlich/Euro jährlich/Euro
Kranken- und Pflegeversicherung 3.750,00 45.000,00
Jahresarbeitsentgeltgrenze 4.162,5049.950,00 
Renten- und Arbeitslosenversicherung (West) 5.500,00 66.000,00
Renten- und Arbeitslosenversicherung (Ost) 4.650,00 55.800,00
Höchstbeiträge für freiwillig versicherte Arbeitnehmer monatlich/Euro
Krankenversicherung 558,75 
Pflegeversicherung 73,12
Pflegeversicherung für Kinderlose 82,50 
Rentenversicherung (West) 1.094,50
Arbeitslosenversicherung (West) 154,00
Rentenversicherung (Ost)925,35
Arbeitslosenversicherung (Ost) 130,20
Höchstzuschuss/PKV-Versicherte monatlich/Euro
Krankenversicherung 262,50
Pflegeversicherung 36,56
Studentenbeiträge ab WS 09/10 monatlich/Euro Kinderlose
Krankenversicherung 53,40 53,40
Pflegeversicherung 9,98 11,26
Gesamt 63,38 64,66
Geringfügigkeitsgrenze monatlich/Euro
 400
Familienversicherung monatlich/Euro
Einkommensgrenze für beitragsfreie
Familienversicherung von Ehegatten,
Lebenspartner und Kindern
365

(für geringfügig Beschäftigte beträgt das zulässige Gesamteinkommen 400 Euro)

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(Der Artikel wurde am 18.10.2007 verfasst)

Artikel aus: Übersicht Beiträge > Rechengrößen

Ausdruck vom 30.07.2010 19:18 Uhr


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