Selbstverwaltung
Die BKK Dr. Oetker ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts mit Selbstverwaltung. Hinter dieser nüchternen Definition steht ein wesentliches Merkmal der gesetzlichen Krankenversicherung und der BKK Dr. Oetker überhaupt.
Im Rahmen der Selbstverwaltung werden sowohl die Versicherten als auch der Arbeitgeber an grundlegenden und strategischen Entscheidungen der Kasse beteiligt. Die unternehmenspolitischen Geschicke der BKK Dr. Oetker werden vom obersten Gremium und Mitgliederparlament, dem Verwaltungsrat, bestimmt.
Der Verwaltungsrat
Die Sozialwahl
Die Mitglieder des Verwaltungsrats
Der Vorstand
