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Sie sind hier: Arbeitgeberservice > Beitragsinformationen für Arbeitgeber > Umlagekasse

UMLAGEKASSE

Umlage 1 (U1)

Erstattung der Aufwendungen bei Krankheit.

Seit dem 01.01.2009 führt der BKK Landesverband Ost die U1 für die BKK Dr. Oetker durch. Bitte beachten Sie, dass wir Anträge auf Erstattung aus der U1 an den BKK Landesverband weiterleiten und daher zu laufenden Erstattungsanträgen keine Auskünfte geben können. In diesem Fall wenden Sie sich bitte direkt an den BKK Landesverband Ost. Vielen Dank für Ihr Verständnis.

Umlage 2 (U2)

Erstattung der Aufwendungen bei Mutterschaft oder Beschäftigungsverbot.

Die Bearbeitung der Anträge auf Erstattung aus der U2 erfolgt bei der BKK Dr. Oetker.

Umlagesätze bis 31.12.2009

Lohnausgleichskasse Prozent Erstattung
Umlage 1, ermäßigt0,7% 40%
Umlage 1, allgemein1,1% 60%
Umlage 1, erhöht2,8%80%
Umlage 2 - Mutterschaft 0,29%100%

 

Umlagesätze ab dem 01.01.2010

Lohnausgleichskasse Prozent Erstattung
Umlage 1, ermäßigt0,9% 40%
Umlage 1, allgemein1,5% 60%
Umlage 1, erhöht2,9%80%
Umlage 2 - Mutterschaft 0,35%100%

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(Der Artikel wurde am 10.12.2008 verfasst)

Artikel aus: Arbeitgeberservice > Beitragsinformationen für Arbeitgeber > Umlagekasse

Ausdruck vom 30.07.2010 19:24 Uhr


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ZUSATZINFORMATIONEN

Arbeitgeberinformation zur Umlagekasse

Seit dem 01.01.2009 führt der BKK Landesverband Ost die U1 für die BKK Dr. Oetker durch. Bitte beachten Sie, dass wir Anträge auf Erstattung aus der U1 an den BKK Landesverband weiterleiten und daher zu laufenden Erstattungsanträgen keine Auskünfte geben können. In diesem Fall wenden Sie sich bitte direkt an den BKK Landesverband Ost. Vielen Dank für Ihr Verständnis.
Unsere Umlagesätze finden Sie hier.


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