Welche Aktivitäten sind Pflicht?
- Gesundheitsuntersuchung (alle 2 Jahre)
Der Check-up ab 35 Jahren dient dazu, Risikofaktoren und Krankheiten rechtzeitig zu erkennen. Der Hausarzt untersucht u. a. Herz, Lunge, Blutdruck, Blut und Urin.
- Krebsfrüherkennungsuntersuchung (jährlich)
Für Frauen ab dem 20. und bei Männern ab dem 45. Lebensjahr. Wird Krebs früh erkannt und behandelt, sind die Aussichten auf eine vollständige Heilung enorm hoch.
- Zahnärztliche Kontrolluntersuchung (jährlich)
Die frühzeitige Erkennung von Zahn- oder Zahnfleischerkrankungen mindern den Umfang einer Behandlung.
- Kinderuntersuchungen (U1 bis U9)
Für mitversicherte Kinder. Das Programm besteht aus 10 Untersuchungen von der Geburt bis zum 15. Lebensjahr, um Krankheiten und Fehlentwicklungen frühzeitig zu erkennen.
- Zwei Wahlaktivitäten
Wichtig!
Werden Pflichtaktivitäten nicht in Anspruch genommen - auch die Kinderuntersuchungen - entfällt der Bonusanspruch!
Ausnahmen:
- Sie haben bereits im Vorjahr an der alle 2 Jahre durchzuführenden Gesundheitsuntersuchung teilgenommen.
- Sie haben noch nicht das erforderliche Alter für den Check-up oder eine Krebsfrüherkennung erreicht.
In diesen Fällen bleibt Ihr Bonusanspruch selbstverständlich erhalten.
Alle Prämienwerte in der Übersicht

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