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Zusatzbeiträge: Fragen und Antworten

Seit dem 1.1.2009 fließen die Versicherungsbeiträge nicht mehr direkt an die Krankenkassen, sondern gelangen zusammen mit Arbeitgeberanteilen und Steuergeldern in den Gesundheitsfonds. Von dort aus werden sie durch das Bundesversicherungsamt an die gesetzlichen Krankenkassen weiter geleitet. Welchen Betrag die jeweilige Kasse erhält berechnet sich auf Basis des morbiditätsorientierten Risikostrukturausgleichs.

Krankenkassen, die mit den ihnen zugewiesenen Mitteln nicht auskommen, können einen Zusatzbeitrag von ihren Versicherten erheben. In diesem Fall sind die Kassen jedoch verpflichtet, ihre Mitglieder spätestens einen Monat im Voraus darüber zu informieren und auf das Sonderkündigungsrecht hinzuweisen. Versicherte, die sich zur Kündigung entschließen, brauchen während des Kündigungszeitraums keinen Zusatzbeitrag entrichten. Diese gesetzliche Regelung bietet allen Versicherten den Schutz, dass nichts hinter ihrem Rücken geschieht. Lassen Sie sich daher bitte nicht durch widersprüchliche Darstellungen in den Medien verunsichern.

Hier finden Sie die wichtigsten Fragen und Antworten:

In welchen Fällen erheben Krankenkassen einen Zusatzbeitrag?

Haben Versicherte aufgrund des Zusatzbeitrags besondere Leistungsansprüche?

Meine Krankenkasse muss einen Zusatzbeitrag erheben. Handelt sie zwangsläufig unwirtschaftlich?

Muss ich auch für meine familienversicherte Frau und meine familienversicherte Kinder den Zusatzbeitrag zahlen?

Wie kann ich feststellen, ob eine Krankenkasse einen Zusatzbeitrag erhebt?

Muss mich meine Krankenkasse informieren, wenn Sie einen Zusatzbeitrag erhebt? Und wenn ja, wie geschieht das?

Wird der Zusatzbeitrag dauerhaft erhoben, oder kann die Kasse diesen auch wieder abschaffen?

Kann der Zusatzbeitrag auch mitten im Jahr erhoben oder verändert werden?

Wie hoch ist der Zusatzbeitrag, gibt es einen Mindestbetrag?

Kann ich mich von der Zahlung des Zusatzbeitrags befreien lassen?

Muss ich während des Bezugs von Krankengeld, Mutterschaftsgeld, Erziehungsgeld oder Elterngeld den Zusatzbeitrag zahlen?

Welche Angaben kann die Kasse für die Erhebung des Zusatzbeitrags von mir verlangen?

Habe ich ein Sonderkündigungsrecht, wenn die Kasse einen Zusatzbeitrag erhebt?

Muss ich mein Sonderkündigungsrecht innerhalb einer bestimmten Frist ausüben?

Gilt das Sonderkündigungsrecht auch wenn ich mich für einen Wahltarif entschieden habe?

Welche Konsequenzen erwarten mich, wenn ich den Zusatzbeitrag nicht zahle?

Kann ich gegen die Erhebung des Zusatzbeitrags einen Widerspruch einlegen?

Was passiert, wenn meine Krankenkasse mit dem bereits erhobenen Zusatzbeitrag nicht auskommt?

Ich bin arbeitslos und beziehe Arbeitslosengeld I. Wer trägt meinen Zusatzbeitrag?

Ich bin arbeitslos und beziehe Arbeitslosengeld II. Einen Zusatzbeitrag kann ich mir finanziell nicht leisten. Muss ich jetzt als Hartz IV-Bezieher meine Krankenkasse wechseln?

Ich bin Sozialhilfebezieher. Muss ich den Zusatzbeitrag selbst zahlen oder sogar meine Krankenkasse wechseln, wenn ich mir den Zusatzbeitrag nicht leisten kann?

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(Der Artikel wurde am 19.11.2009 verfasst)

Artikel aus: zusatzbeitraege---fragen-und-antworten

Ausdruck vom 30.07.2010 19:29 Uhr


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